Informationen zur Anzeige:
Fachkraft (w/m/d) für Arbeitssicherheit, Schwerpunkt Gefahrstoffe
Berlin
Aktualität: 24.05.2023
Anzeigeninhalt:
24.05.2023, Deutscher Bundestag
Berlin
Fachkraft (w/m/d) für Arbeitssicherheit, Schwerpunkt Gefahrstoffe
Wahrnehmung der Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten
Überwachen der Einhaltung der gesetzlichen und internen Anforderungen für die Handhabung von Gefahrstoffen
Beraten zum Umgang mit Gefahrstoffen
Prüfen der Verwendung von Ersatzstoffen oder alternativer Arbeitsverfahren
Unterstützung beim Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, beim Auswählen von Schutzmaßnahmen und Überprüfen der Einhaltung sowie beim Unterweisen der Beschäftigten
Beraten zur Lagerung von Gefahrstoffen
Planen, Initiieren, Beraten, Prüfen und Verbessern von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
Ursachenanalyse bei Arbeitsunfällen und Entwickeln von Maßnahmen zur Unfallverhütung
Begehen von Arbeitsstätten zur Feststellung eventuell vorhandener Mängel
Vorschläge zur Mängelbeseitigung und Veranlassung der Umsetzung
Beratung der Beschäftigten
Entwickeln von Schulungskonzepten
Sicherheitstechnische Prüfung der Behörden- und Betriebsanlagen sowie technischer Arbeitsmittel vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren vor der Einführung
Wahrnehmung der Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes
Konzipieren, Einführen, Überwachen und Fortschreiben eines einheitlichen Arbeitsschutzmanagementsystems
Einen für den Zugang zum technischen Verwaltungsdienst berechtigenden Abschluss (Dipl. (FH)/Bachelor) der Fachrichtung Bautechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Elektrotechnik, Chemietechnik, Umweltschutztechnik, Versorgungstechnik oder vergleichbar sowie
Gründliche und umfassende Kenntnisse sowie mehrjährige praktische Berufserfahrung (mindestens in den letzten zwei Jahren) auf dem Gebiet Arbeitssicherheit und Gefahrstoffe
Ihre Bewerbung wird bevorzugt berücksichtigt, wenn Sie
Einen Fachkundenachweis zum Gefahrstoffbeauftragten
Eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Nachweisen können. Bei Fehlen dieser Qualifikationen wird die Bereitschaft, diese zeitnah zu erwerben, vorausgesetzt.
Die genannten Qualifikationserfordernisse müssen zum Bewerbungsschluss vorliegen und nachgewiesen sein.
Die Bereitschaft, sich einer ggf. erforderlichen Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zu unterziehen, wird vorausgesetzt.
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Fachkraft (w/m/d) für Arbeitssicherheit, Schwerpunkt Gefahrstoffe
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