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Fachkraft (w/m/d) für Arbeitssicherheit, Schwerpunkt Gefahrstoffe
Berlin
Aktualität: 24.05.2023

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24.05.2023, Deutscher Bundestag
Berlin
Fachkraft (w/m/d) für Arbeitssicherheit, Schwerpunkt Gefahrstoffe
Wahrnehmung der Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten Überwachen der Einhaltung der gesetzlichen und internen Anforderungen für die Handhabung von Gefahrstoffen Beraten zum Umgang mit Gefahrstoffen Prüfen der Verwendung von Ersatzstoffen oder alternativer Arbeitsverfahren Unterstützung beim Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, beim Auswählen von Schutzmaßnahmen und Überprüfen der Einhaltung sowie beim Unterweisen der Beschäftigten Beraten zur Lagerung von Gefahrstoffen Planen, Initiieren, Beraten, Prüfen und Verbessern von Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Ursachenanalyse bei Arbeitsunfällen und Entwickeln von Maßnahmen zur Unfallverhütung Begehen von Arbeitsstätten zur Feststellung eventuell vorhandener Mängel Vorschläge zur Mängelbeseitigung und Veranlassung der Umsetzung Beratung der Beschäftigten Entwickeln von Schulungskonzepten Sicherheitstechnische Prüfung der Behörden- und Betriebsanlagen sowie technischer Arbeitsmittel vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren vor der Einführung Wahrnehmung der Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes Konzipieren, Einführen, Überwachen und Fortschreiben eines einheitlichen Arbeitsschutzmanagementsystems
Einen für den Zugang zum technischen Verwaltungsdienst berechtigenden Abschluss (Dipl. (FH)/Bachelor) der Fachrichtung Bautechnik, Maschinenbau, Mechatronik, Elektrotechnik, Chemietechnik, Umweltschutztechnik, Versorgungstechnik oder vergleichbar sowie Gründliche und umfassende Kenntnisse sowie mehrjährige praktische Berufserfahrung (mindestens in den letzten zwei Jahren) auf dem Gebiet Arbeitssicherheit und Gefahrstoffe Ihre Bewerbung wird bevorzugt berücksichtigt, wenn Sie Einen Fachkundenachweis zum Gefahrstoffbeauftragten Eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit Nachweisen können. Bei Fehlen dieser Qualifikationen wird die Bereitschaft, diese zeitnah zu erwerben, vorausgesetzt. Die genannten Qualifikationserfordernisse müssen zum Bewerbungsschluss vorliegen und nachgewiesen sein. Die Bereitschaft, sich einer ggf. erforderlichen Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zu unterziehen, wird vorausgesetzt.

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Fachkraft (w/m/d) für Arbeitssicherheit­­,­­ Schwerpunkt Gefahrstoffe

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